Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17242
BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04 (https://dejure.org/2005,17242)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2 WD 33.04 (https://dejure.org/2005,17242)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 (https://dejure.org/2005,17242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1; SG § ... 10 Abs. 3, § 12 Satz 2 Halbsatz 1 Alternativen 1, 2 und 3, § 17 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2; WDO § 38 As. 1, § 58 Abs. 7, § 91 Abs. 1 Satz 1; StPO § 331 Abs. 1; BeschSchG § 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2; WStG § 31 Abs. 1
    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale Betrachtungsweise des BeschSchG; Verschlechterungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen durch Versenden anzüglicher SMS-Texte durch einen Soldaten; Fall der Verletzung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten; Zuschicken derartiger SMS als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Funktionale Beziehung eines ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 947
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Ein Vorgesetzter, der Untergebene entwürdigend behandelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - , vom 19. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 6.00 -, vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00, 13.00 - und vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 -).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (u.a. Urteile vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - <DokBer 2004, 193> und vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - <NZWehrr 2005, 38 = ZBR 2005, 133> m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei einer entwürdigenden Behandlung von Untergebenen im Regelfall die Dienstgradherabsetzung, in schweren Fällen sogar die Höchstmaßnahme verwirkt (zuletzt Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (zuletzt Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 46 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

    Als solche Besonderheiten sind beispielsweise ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - <BVerwGE 117, 117 [123] = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364>, vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - sowie vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - <BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 = DVBl 2003, 757>; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 261 RNr. 2 m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - <NStZ 1988, 236 [237]>).

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - im Anschluss an die stRspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1997 - 5 StR 178/97 - <NStZ-RR 1998, 15> m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - <NStZ-RR 2002, 146> m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung widerlegt (vgl. Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - ).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Als solche Besonderheiten sind beispielsweise ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - <BVerwGE 117, 117 [123] = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364>, vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - sowie vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).

    Konkrete Anhaltspunkte für ein Mitverschulden von Vorgesetzten - etwa im Hinblick auf eine nicht hinreichende Wahrnehmung ihrer erforderlichen Dienstaufsicht (vgl. dazu Urteile vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - < Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19 = NZWehrr 2003, 127 = NVwZ-RR 2003, 366 = ZBR 2003, 392) und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - ) - sind nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Entgegen der Ansicht der Truppendienstkammer liegt kein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz - BeschSchG) vor, der als Verstoß gegen die Rechtsordnung eine Treuepflichtverletzung i.S.d. § 7 Halbsatz 1 SG darstellen würde (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 2 WD 17.04 - m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (dazu zuletzt Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 2 WD 17.04 - m.w.N.) ist für eine Augenblickstat entscheidend, ob der Soldat das Dienstvergehen in einem Zustand begangen hat, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedacht hat, wozu ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit gehört.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Nach der gesetzlichen Regelung ist es allein Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an feste gesetzliche Beweisregeln und nur nach seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56 - <BGHSt 10, 208 [209] und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 - <BGHSt 29, 18 [20]>).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - <StV 1988, 511> und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - <StV 1990, 99> m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) ist u.a. dann verletzt, wenn sich der Vorgesetzte nicht bei allen Handlungen vom Wohlwollen gegenüber dem Untergebenen leiten lässt und er nicht bemüht ist, ihn vor Schäden und Nachteilen zu bewahren (stRspr.: vgl. zuletzt Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - <DVBl 2005, 1455>).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten eines Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (zuletzt Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 -).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Aus den gleichen Gründen liegt eine Kameradschaftspflichtverletzung (§ 12 Satz 2 SG) vor, deren Feststellung durch die gleichzeitige Feststellung eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht nicht ausgeschlossen ist (stRspr.: u.a. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - <BVerwGE 120, 166 = NZWehrr 2004, 209 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 16>).

    Aufgrund seiner in § 10 Abs. 3 SG normierten Fürsorgepflicht hat jeder Vorgesetzte den Untergebenen nach Recht und Gesetz zu behandeln (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - <BVerwGE 120, 166 [171] = NZWehrr 2004, 209 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 16>).

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Das ständige, von der Zeugin K. unerwünschte Eindringen in ihre Privatsphäre durch Zuschicken unzähliger SMS stellt eine Missachtung des als (sonstiges) Recht i.S.d. § 12 Satz 2 Halbsatz 1 Alternative 3 SG geltenden (vgl. dazu Urteil vom 17. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 15.03. - m.w.N.) allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) dar.

    Des Weiteren hat er in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Zeugin K. - in Ausprägung der Privatheit der Sexualsphäre (vgl. Urteil vom 17. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - m.w.N.) - eingegriffen und damit ein (sonstiges) Recht i.S.d. § 12 Satz 2 Halbsatz 1 Alternative 3 SG verletzt.

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 46 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

  • BVerwG, 19.07.2000 - 2 WD 6.00

    Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat eines Leutnants wegen entwürdigender

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse -

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

  • BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01

    Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

  • BVerwG, 02.04.1974 - II WD 5.74

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 42.02

    In dubio pro reo; nicht zeitgerechte Rückkehr vom Ausgang; Gehorsamspflicht;

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sind Übergriffe der vom früheren Soldaten getätigten Art unvereinbar (Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 18), wobei rechtlich irrelevant ist, ob der Übergriff auf einen Soldaten anderen oder gleichen Geschlechts erfolgt (Urteil vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 2 WD 10.01 - BVerwGE 115, 174 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 17 S. 39 = NZWehrr 2002, 79 ).

    Der nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche funktionale Bezug zu einer Dienstverrichtung lag auch vor, da der sexuelle Übergriff nicht nur während einer Feier des ..., sondern darüber hinaus auch vor dem Gebäude 61 in der ..., mithin innerhalb dienstlicher Anlagen und somit einer Sphäre erfolgte, auf deren Organisation und Gestaltung der Arbeitgeber Einfluss nehmen konnte (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2005 a.a.O. S. 163 bzw. Rn. 46; Schlachter, in: Dieterich/Müller-Glöge/Preis/Schaub, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, § 2 BeschSchG Rn. 2).

    Danach wiegt das Dienstvergehen, dessen Schwerpunkt in der sexuellen Belästigung von Untergebenen (gemäß Anschuldigungspunkte 1 und 5) liegt, ungeachtet einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 69) schwer, zumal es sich in körperlichen Übergriffen ausdrückte.

    Ungeachtet dessen, dass jedem Vorgesetzten bekannt ist, Untergebene nicht sexuell belästigen zu dürfen und schon deshalb nicht erkennbar ist, dass der frühere Soldat insoweit aufsichtlicher Hilfe bedurft hätte (vgl. Urteil vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 - juris Rn. 61), sind entsprechende Vorfälle weder an den Disziplinarvorgesetzten des früheren Soldaten, Hauptmann F., noch an Leutnant S. oder an Oberstabsfeldwebel M. von Untergebenen herangetragen worden, sodass diese keinen Anlass zum Einschreiten erkennen konnten (vgl. Urteile vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 = juris Rn. 5 m.w.N., sowie vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 64 ).

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens des früheren Soldaten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, dass bei einer durch einen Vorgesetzten begangenen ehrverletzenden und/oder entwürdigenden Behandlung Untergebener im Regelfall die Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade, in schweren Fällen sogar die Höchstmaßnahme verwirkt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - NZWehrr 2005, 38 = ZBR 2005, 133 m.w.N., vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = NVwZ 2006, 947, vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - DÖV 2006, 1005 m.w.N. und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 ).

    Dieser Maßstab gilt im Regelfall auch bei ehrverletzenden und/oder entwürdigenden Äußerungen (vgl. dazu Urteil vom 4. Mai 2006 a.a.O. m.w.N.) sowie bei schwerwiegenden sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz (vgl. dazu u.a. Urteil vom 26. Oktober 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Es ist auch kein funktionaler dienstlicher Zusammenhang im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SoldGG erkennbar, sodass der Anwendungsbereich des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der sexuellen Belästigung durch § 7 Abs. 2 SoldGG nicht eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - Rn. 110 f. und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85 m.w.N.).

    Allerdings belasten auch verbale Belästigungen, die über einen längeren Zeitraum wiederholt werden, die Betroffenen stark und sind darum nicht mehr als minder schwer zu werten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 18 f., 70).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (u.a. Urteile vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193, vom 12. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - NZWehrr 2005, 38 und vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05

    Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung

    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört zu den vornehmsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das berechtigte Gefühl haben müssen, dass sie vom Vorgesetzten nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet, sondern in ihrer Personenwürde geachtet und mit menschlicher Rücksichtnahme behandelt werden (vgl. u.a Urteile vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - a.a.O. und vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - juris Rn. 53).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (u.a. Urteile vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193, vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - a.a.O. und vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - juris Rn. 55 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Zwar kann für wiederholte und hartnäckige sexuelle Aufforderungen im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG etwas anderes gelten (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 18 f. und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

    f) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens des früheren Soldaten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, dass bei einer durch einen Vorgesetzten begangenen ehrverletzenden und/oder entwürdigenden Behandlung Untergebener im Regelfall die Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade, in schweren Fällen sogar die Höchstmaßnahme verwirkt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - NZWehrr 2005, 38 m.w.N., vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = NVwZ 2006, 947, vom 4. Mai 2006 a.a.O. m.w.N. und vom 16. Mai 2006 a.a.O. ).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Danach wiegt das Dienstvergehen, dessen Schwerpunkt in der sexuellen Belästigung von Untergebenen liegt, ungeachtet einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 69), schwer.
  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Im Spektrum möglicher sexueller Belästigungsformen sind rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109), sofern keine wiederholten und hartnäckigen, auch strafrechtlich relevanten sexuellen Aufforderungen im Sinne des § 3 Abs. 4 SoldGG vorliegen (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2005 - 2 WD 33.04 - juris Rn. 18 f. m.w.N. und vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05

    Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft

    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört zu den vornehmsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das berechtigte Gefühl haben müssen, dass sie vom Vorgesetzten nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet, sondern in ihrer Personenwürde geachtet und mit menschlicher Rücksichtnahme behandelt werden (vgl. Urteile vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 und vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - DÖV 2006, 1005 ).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05

    Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der

  • VG Stuttgart, 24.11.2009 - 11 K 2370/09

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmißbräuchlicher

  • BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung

  • VG Stade, 25.05.2011 - 3 A 825/09

    Laufbahnrechtliche Schadlosstellung eines Soldaten im Hinblick auf eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht